Ausgabe 8/2013
Gesetzgebung vom 21.02.2013

Teile des JStG 2013 werden zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz

Die Länder haben dem JStG 2013 in der Plenarsitzung des Bundesrats vom 01.02.2013 erneut die Zustimmung verweigert (BR-Drucks. 33/13). Das Gesetz konnte daher nicht in Kraft treten. Auch der zuvor von der Bundesregierung angerufene Vermittlungsausschuss konnte mit seinen umfangreichen Änderungen nichts mehr retten. Der Vermittlungsausschuss hatte u.a. die Einführung des Ehegattensplittings für homosexuelle Lebenspartnerschaften vorgeschlagen, den der Bundestag jedoch am 17.01.2013 ablehnte.

Nach der erneuten Ablehnung der Länder hätte der Bundestag zwar ein Vermittlungsverfahren verlangen können, er verzichtete jedoch darauf, so dass das Gesetz endgültig scheiterte.

Das Bundeskabinett hat als Konsequenz daraus am 06.02.2013 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, oder kurz auch Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz genannt (AmtshilfeRLUmsG), in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Mit diesem Gesetz sollen zwischen Bund und Ländern unstrittige Vorschriften doch noch umgesetzt werden, die zwar im JStG 2013 enthalten waren, jedoch im Bundesrat scheiterten. Aus diesem Grund wird der neue Gesetzentwurf auch gerne als "Jahressteuergesetz light" oder "kleines JStG 2013" bezeichnet.