Ausgabe 35/2019
Thema der Woche vom 28.08.2019
BFH, Urt. v. 14.05.2019 - VIII R 20/16

Teileinkünfteverfahren bei nachträglich festgestellter vGA

Grundsätzlich können Steuerpflichtige für Kapitalerträge aus unternehmerischen Beteiligungen einen Antrag nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG auf Regelbesteuerung stellen, um so die anteilige Steuerfreistellung im Rahmen des sog. Teileinkünfteverfahrens zu erlangen. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum, für den der Antrag erstmals gestellt wird, unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 25 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. In einem solchen Fall unterliegen die Kapitalerträge der tariflichen Steuer nach § 32a EStG und das sog. Teileinkünfteverfahren findet gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 EStG Anwendung. Dementsprechend können auch diesbezüglich gemachte Werbungskosten anteilig in Abzug gebracht werden.

BFH, Urt. v. 14.05.2019 - VIII R 20/16