Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg - 3. Kammer - vom 2. September 2022 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt Kosten des Beschwerdeverfahrens.
1. Die zulässige Beschwerde der Klägerin, über die gemäß §
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