Ausgabe 50/2022
Einkommensteuer Aktuell vom 14.12.2022
BFH, Urt. v. 29.06.2022 - X R 33/20

Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen

  1. Die auf einem entgeltlichen Rechtsverhältnis beruhende Überlassung einer Wohnung an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG.
  2. Dagegen handelt es sich bei einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung um Naturalunterhalt, der in sinngemäßer Anwendung von § 15 Abs. 2 BewG in Höhe der ortsüblichen Miete als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG berücksichtigt werden kann (Anschluss an BFH, Urt. v. 12.04.2000 - XI R 127/96, BFHE 192, 75, BStBl II 2002, 130, unter II.1.).
  3. Die ortsübliche Miete ist auch dann anzusetzen, wenn die Parteien unterhaltsrechtlich einen betragsmäßig geringeren Wohnvorteil vereinbart haben.
BFH, Urt. v. 29.06.2022 - X R 33/20

Zu Leitsatz 1 und 2: