Ausgabe 9/2012
Gesetzgebung vom 01.03.2012

Überblick über aktuelle Reformvorhaben des Gesetzgebers

Abbau der kalten Progression

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression sollen die Steuerpflichtigen in den Jahren 2013 und 2014 um ein Volumen von insgesamt 6 Mrd. ı pro Jahr entlastet werden.

Dazu soll der Einkommensteuer-Tarifverlauf bis 2014 um insgesamt 4,4 % angepasst werden. Denn jedes Einkommen soll genau um den Betrag entlastet werden, um den es durch die kalte Progression belastet wird.

Das Gesetzgebungsverfahren soll im Frühjahr 2012 abgeschlossen werden. In seiner ersten Sitzung zu dem Gesetz hat der Bundesrat keine Beschlüsse gefasst. Es erscheint allerdings fraglich, ob er die für Mai vorgesehene Zustimmung zu dem Gesetz erteilen wird. Viele Länder bemängeln die entstehenden Einnahmeausfälle.

Andererseits ist eine Anhebung des Grundfreibetrags von derzeit 8.004 ı wahrscheinlich bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendig. Dies macht ein vollständiges Scheitern des Gesetzes unwahrscheinlich. Zur Gegenfinanzierung fordern einige Länder eine Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 49 %.

Vermittlungsverfahren: Energetische Gebäudesanierung