Ausgabe 44/2009
Thema der Woche vom 29.10.2009

Überblick zu den geplanten Steueränderungen im Koalitionsvertrag

Der von den Sonderparteitagen von FDP, CDU und CSU beschlossene und anschließend unterzeichnete Koalitionsvertrag sieht eine Reihe von steuerlichen Änderungen in verschiedenen Bereichen vor. Dabei sollen einige Neuregelungen ab 2010, andere ab 2011 gelten und manche Pläne nach intensiver Prüfung erst im Lauf der Legislaturperiode gelten. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte für die Praxis im Kurzüberblick.

Änderungen ab 2010 im privaten Bereich

  • Die bereits beschlossenen Entlastungen bei der Einkommensteuer durch die erweiterte Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge und die leichte Tarifermäßigung zum 01.01.2010 bleiben unverändert.
  • Das Kindergeld wird erhöht, zunächst ab 2010 um weitere 20 ı je Kind. Das bedeutet je 184 ı für das 1. und 2. Kind, 190 ı für das 3. und 215 ı ab dem 4. Kind.
  • Die steuerlichen Kinderfreibeträge steigen zunächst um weitere 984 ı auf 7.008 ı.
  • Die Erbschaftsteuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder in der Steuerklasse II soll von bislang 30 % oder 50 % auf 15 % bis 43 % sinken.

Änderungen ab 2010 im betrieblichen Bereich