Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmenüberschussrechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
Der Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3EStG zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13aEStG erfordert die Ermittlung eines Übergangsgewinns.
Soweit für Teilbereiche des Durchschnittssatzgewinns die Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung des § 4 Abs. 3EStG fortgelten, muss bei einem Wechsel von der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung zur Gewinnermittlung nach § 13aEStG kein Übergangsgewinn ermittelt werden.