Ausgabe 13/2004
Gesetzgebung vom 25.03.2004

Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen

Der Bundesrat hat am 12.3.2004 dem „Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen“ zugestimmt.

Das Gesetz beinhaltet eine Verlängerung der Übergangsregelung (§ 27 Abs. 6 UStG), die es Unternehmern (Betreiber sog. Alt-Sportanlagen) bis zum 31.12.2004 (bisher: 31.12.2003) ermöglicht, die Nutzungsüberlassung von Sportstätten in eine steuerfreie Grundstücksüberlassung und in eine steuerpflichtige Überlassung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen.

Die Übergangsregelung hat folgenden Hintergrund:

Zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Nutzungsüberlassung von Sportstätten hatte der BFH mit Urteil vom 31.5.2001 - V R 97/98 (STEUER-TELEX, 503) entschieden, dass die Überlassung von Sportanlagen - entgegen der bisherigen Rechtsprechung - grundsätzlich als eine einheitliche steuerpflichtige Leistung anzusehen ist.