Übergangsregelung
zur Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen
Mit Schreiben vom 05.11.2013 - IV D 2 - S 7200/07/10022:
001 (BStBl I 2013, 1386) hatte das BMF die umsatzsteuerrechtlichen
Probleme bei der Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen geregelt.
Für die rechtliche Beurteilung ist nach Auffassung des BMF entscheidend,
ob es sich um ein selbständiges Transporthilfsmittel handelt oder
lediglich um eine Warenumschließung. Bei einem selbständigen Transporthilfsmittel
liegt eine getrennte Lieferung der Ware und des Transportmittels
vor. Die Rückgabe ist als Rücklieferung zu werten. Die Warenumschließung
ist demgegenüber ein Teil der Lieferung der Ware und genauso zu
besteuern.
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