Ausgabe 17/2022
Einkommensteuer Aktuell vom 27.04.2022
BayLfSt, Vfg. v. 12.11.2021 - S 2230.2.1-79/13 St32

Übergangsregelung zur parzellenweisen Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe

Der BFH hat mit Urteil vom 12.03.2020 (VI R 35/17, BFH/NV 2020, 849) entschieden, dass Verwaltungsanweisungen wie im koordinierten Ländererlass vom 17.12.1965 (BStBl II 1966, 34) sowie der dazu getroffenen Übergangsregelung der Finanzverwaltung (OFD, Vfg. v. 10.06.1991 bzw. 07.06.1991, EStG -Kartei, Karte 3 zu § 14; sog. Übergangsregelung "parzellenweise Verpachtung vor dem 15.04.1988") aus Sicht der Rechtsprechung grundsätzlich nicht in Form typisierender Billigkeitsregelungen getroffen werden können. Dies widerspricht jedoch der bundeseinheitlichen Verwaltungsauffassung. Das BFH-Urteil vom 12.03.2020 (VI R 35/17) wurde nicht im BStBl II amtlich veröffentlicht. Es bindet daher die Finanzämter nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus.