Das Zwischenurteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 25.2.2022 -
Die Gerichtskosten des Berufungsrechtszugs, mit Ausnahme der durch die Beweisaufnahme entstandenen Gerichtskosten, werden niedergeschlagen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer dem Kläger am 30.12.2020 zugegangenen Kündigung.
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