Ausgabe 4/2010
Thema der Woche vom 28.01.2010

Übernachtungen 2010: Umgang mit dem ermäßigten Umsatzsteuertarif

Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (BGBl I 2009, 3950) wurde in § 12 Abs. 2 UStG mit Wirkung zum 01.01.2010 eine neue Nr. 11 eingefügt, wodurch die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sowie von Campingflächen dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegt. Da diese Tarifermäßigung nicht für die sonstigen Angebote und insbesondere nicht für das Frühstück gilt, kommt es nunmehr u.U. zu Abgrenzungsschwierigkeiten. Nachfolgend einige Aspekte für die tägliche Praxis - aus Sicht des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers - sowie die ersten Hinweise von Seiten der Finanzverwaltung.

Grundsätze der Neuregelung