Ausgabe 42/2019
Thema der Woche vom 16.10.2019
BFH, Urt. v. 06.06.2019 - V R 18/18

Übernahme von Arbeitnehmer-Umzugskosten berechtigt zum Vorsteuerabzug

Oft gewähren Unternehmen ihren Arbeitnehmern bei beruflich bedingten Umzügen Hilfestellungen, etwa in Form der Übernahme von Umzugskosten an den neuen Einsatzort. Dies betrifft dann insbesondere auch Maklerkosten. In einem aktuell vom BFH entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob aus der Übernahme dieser umzugsbedingten Kosten ein Vorsteuerabzug möglich ist oder ob es sich um rein privat veranlasste Kosten handelt, die zu einem tauschähnlichen Umsatz führen.

BFH, Urt. v. 06.06.2019 - V R 18/18

Rechtlicher Rahmen

  • Umsatzsteuerlich stehen sich bei einem Tausch oder einem tauschähnlichen Umsatz nach § 3 Abs. 12 UStG zwei jeweils eigenständige Leistungen gegenüber. Ein tauschähnlicher Umsatz liegt nach § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG vor, wenn die Gegenleistung für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung besteht. Dies wäre dann z.B. die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers, der die Übernahme von privaten Kosten durch den Arbeitgeber gegenübersteht.