Bei Auslandsentsendungen stellt die mögliche steuerliche Belastung im Tätigkeitsstaat für den Arbeitnehmer eine gewisse unbekannte Größe dar. Um dieses Risiko auszugleichen sowie dem Arbeitnehmer die organisatorischen Themen des Auslandsaufenthalts zu erleichtern, wird oft eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen. In einem aktuellen Urteil hat der BFH zur Frage Stellung genommen, ob die Übernahme der Steuerberatungskosten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bei einer Nettolohnvereinbarung Arbeitslohn darstellt. Im Fall war eine Abtretung von Steuererstattungsansprüchen an den Arbeitgeber vereinbart worden.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|