Ausgabe 35/2018
Thema der Woche vom 27.08.2018
BFH, Urt. v. 17.04.2018 - IX R 9/17

Überschusserzielungsabsicht erforderlich bei Vermietung an Arbeitgeber

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist eine Überschusserzielungsabsicht erforderlich. Diese ist bei einer Vermietung von Wohnraum grundsätzlich typisierend anzunehmen. In dem vorliegenden Verfahren hat der BFH die Vermietung einer Einliegerwohnung an den Arbeitgeber beurteilen müssen. Dabei kommt er zu einem von der Auffassung des BMF abweichenden Ergebnis.

BFH, Urt. v. 17.04.2018 - IX R 9/17

Ausgangssachverhalt

Der Kläger war als Vertriebsleiter bei einer KG beschäftigt. Der Einkommensteuerfestsetzung liegt eine Zusammenveranlagung zugrunde. Die Kläger sind jeweils hälftige Mieteigentümer eines bebauten Grundstücks.

Für die behindertengerechte Renovierung eines Badezimmers machte der Kläger ca. 25.800 € Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Das Badezimmer befand sich in einer an die KG vermieteten Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus. Der Kläger nutzte im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses die Wohnung als Homeoffice.

Das Einfamilienhaus wurde im Übrigen zu privaten Wohnzwecken der Kläger genutzt. Im Obergeschoss befand sich die selbstgenutzte Wohnung mit ca. 120 qm Fläche. Die Einliegerwohnung war im Erdgeschoss gelegen. Sie wurde mit Mietvertrag vom Januar 2003 als Homeoffice an den Arbeitgeber vermietet.