Ausgabe 24/2014
Verfahrensrecht Aktuell vom 12.06.2014
BFH, Urt. v. 28.01.2014 - VIII R 28/13

Übersendung eines Steuerbescheids im Wege des Telefax-Verfahrens

  1. Die gesetzlich gebotene Schriftform für behördliche und gerichtliche Entscheidungen wird auch durch Übersendung per Telefax gewahrt (ständige Rechtsprechung, BFH, Urt. v. 04.07.2002 - V R 31/01, BStBl II 2003, 45; v. 18.08.2009 - X R 25/06, BStBl II 2009, 965).
  2. Die Festsetzungsfrist ist nach Maßgabe des § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO schon gewahrt, wenn der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde - mit ihrem Wissen und Wollen - verlassen hat und dem Adressaten tatsächlich (wenn auch erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist) zugegangen ist. Auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe - auch hinsichtlich der Bekanntgabefiktionen im Anwendungsbereich des § 122 AO - kommt es danach nicht an.
BFH, Urt. v. 28.01.2014 - VIII R 28/13

Kurzfassung