Durch die Unwetter im
Juli und August 2013 sind in zahlreichen Landkreisen und Regionen
beträchtliche Schäden entstanden, deren Beseitigung bei vielen
Betroffenen zu erheblichen finanziellen Belastungen führt. Daher
kommt der Fiskus den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen
zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen. Vor diesem Hintergrund
hat das FinMin Baden-Württemberg mit Erlass vom 08.08.2013 - 3
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