Übertragung eines Anwartschaftsrechts auf einen Mitgesellschafter
NV: Überlässt ein Gesellschafter einer GmbH sein Recht, im Rahmen einer Kapitalerhöhung weitere Beteiligungsrechte zu erhalten, an einen Mitgesellschafter, kommt es zur Übertragung des entsprechenden Anwartschaftsrechts auf den Mitgesellschafter. Gehört die GmbH-Beteiligung zum Sonderbetriebsvermögen des nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmenden Gesellschafters und erfolgt die Übertragung des Anwartschaftsrechts gegen ein Entgelt, kann beim übertragenden Gesellschafter ein Sonderbetriebsgewinn entstehen, wenn die Gegenleistung, die auch in der Übernahme einer Verbindlichkeit bestehen kann, den Buchwert des Anwartschaftsrechts übersteigt.
NV: Die unentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens in das Sonderbetriebsvermögen eines anderen Mitunternehmers derselben Personalgesellschaft führt nicht zu einer gewinnrealisierenden Entnahme.