Die Buchwerte sind bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils (hier: an der Besitzpersonengesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung) auch dann gem. § 6 Abs. 3 EStG fortzuführen, wenn der Übergeber taggleich bzw. zeitgleich eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage seines Sonderbetriebsvermögens (hier: Teile seines Geschäftsanteils an der Betriebskapitalgesellschaft) bei derselben Mitunternehmerschaft veräußert.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|