Ausgabe 3/2014
Verfahrensrecht Aktuell vom 16.01.2014
BFH, Urt. v. 20.11.2013 - X R 2/12

Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung in einem Steuerbescheid

Es reicht aus, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO wiedergibt.

BFH, Urt. v. 20.11.2013 - X R 2/12

Kurzfassung

Im zugrundeliegenden Sachverhalt hatte das Finanzamt die Einkommensteuerbescheide mit Rechtsbehelfsbelehrungen versehen, die hinsichtlich der Form der Einspruchseinlegung den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO in der für die Streitjahre geltenden Fassung wiederholten. Der Kläger legte erst einige Monate nach Bekanntgabe der Bescheide Einsprüche ein, die das Finanzamt wegen der Verletzung der Einspruchsfrist von einem Monat als unzulässig verwarf. Der Kläger machte demgegenüber geltend, die Rechtsbehelfsbelehrungen seien unvollständig gewesen, so dass die Jahresfrist gem. § 356 Abs. 2 AO zum Tragen kommen müsse. Das FG gab ihm Recht. Den Rechtsbehelfsbelehrungen habe der Hinweis auf die Möglichkeit zur Einlegung eines Einspruchs per E-Mail gefehlt.