Ausgabe 10/2013
Thema der Woche vom 07.03.2013

Umfangreiche Änderungen im Anwendungserlass zur AO

Der Anwendungserlass zur AO (AEAO) wurde jetzt erneut geändert, indem das BMF 36 Vorschriften der AO auf insgesamt 63 Seiten mit sofortiger Wirkung angepasst hat (BMF-Schreiben v. 31.01.2013 - IV A 3 - S 0062/08/10007-15). Die vorherige Anpassung erfolgte durch das BMF-Schreiben v. 15.08.2012 - IV A 3 - S 0062/08/10007-14, BStBl I 2012, 850). Die meisten Änderungen des aktuellen Schreibens, nämlich 42, regeln das Besteuerungsverfahren bei Insolvenz und die Auswirkungen auf § 251 AO, inwieweit die Finanzbehörde im Insolvenzverfahren einen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis als Insolvenzforderung geltend macht und diese erforderlichenfalls durch schriftlichen Verwaltungsakt festsetzt. Bislang waren die Verwaltungsanweisungen zur Insolvenz nicht gebündelt, sondern verstreut - teilweise in BMF-Schreiben und an verschiedenen Stellen des AEAO. Zudem enthält das BMF-Schreiben erstmalig umfängliche Erläuterungen zu den Berichtigungsmöglichkeiten wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO. Darüber hinaus sind folgende Themenkreise hervorzuheben, die nachfolgend im Einzelnen vorgestellt werden:

  • Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei der Buchführung und Aufbewahrung von Unterlagen
  • Haftung
  • Empfangsvollmacht
  • Zustellung ins Ausland
  • Verzögerungsgeld
  • Aufzeichnung des Warenausgangs
  • Aufbewahrung digitaler Unterlagen