Ausgabe 36/2013
Thema der Woche vom 05.09.2013

Umfangreiche Verwaltungsanweisung zu Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

Aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen hat das BMF das Schreiben vom 13.09.2010 - IV C 3 - S 2222/09/10041, IV C 5 - S 2345/08/0001 (BStBl I 2010, 681) zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen aktualisiert. Das 95 Seiten umfassende neue Schreiben des BMF vom 19.08.2013 - IV C 3 - S 2221/12/10010:004, IV C 5 - S 2345/08/0001 ist - vorbehaltlich besonderer Regelungen in den einzelnen Randziffern - grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im BStBl I anzuwenden. Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen:

Kapitalisierung von Rentenansprüchen

Vertraglich darf kein Recht auf Kapitalisierung des Rentenanspruchs vorgesehen sein. Eine Ausnahme gilt nur für die Abfindung einer Kleinbetragsrente in Anlehnung an § 93 Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG. Die Abfindungsmöglichkeit besteht erst mit dem Beginn der Auszahlungsphase, frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres des Leistungsempfängers (bei vor dem 01.01.2012 abgeschlossenen Verträgen ist grundsätzlich die Vollendung des 60. Lebensjahres maßgebend). Bei Renten wegen Berufsunfähigkeit, verminderter Erwerbsfähigkeit und bei Leistungen an Hinterbliebene ist die Abfindung einer Kleinbetragsrente schon im Versicherungsfall möglich.

Lebenspartnerschaft