Ausgabe 9/2011
Thema der Woche vom 03.03.2011

Umgang mit Zweifeln an verfassungsmäßigen Gesetzen

Das FG Niedersachsen hat in einem unanfechtbaren Beschluss (FG Niedersachsen, Beschl. v. 06.01.2011 - 7 V 66/10) gleich zwei wesentliche Aussagen getätigt:

  1. Die unterschiedliche Besteuerung einer Grundstücksübertragung unter eingetragenen Lebenspartnern gegenüber der Steuerbefreiung bei Ehegatten stellt einen Gleichheitsverstoß dar.
  2. Der Anspruch des Steuerpflichtigen auf effektiven vorläufigen Rechtsschutz tritt nicht hinter ein öffentliches Interesse an einer geordneten Haushaltswirtschaft des Staates zurück. Daher wird die bisherige Praxis abgelehnt, wodurch der vorläufige Rechtsschutz des Bürgers gegen vermutlich verfassungswidrige Steuergesetze beschnitten und so zudem die rechtsschutzenttäuschenden Entscheidungen des BVerfG erst mit Wirkung für die Zukunft unterstützt werden.

Nachfolgend werden beide Aspekte beleuchtet. Hinzu kommen weitere aktuelle Tendenzen, die eingetragene Lebenspartnerschaften betreffen.

Grunderwerbsteuer

Durch das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) wurde eine grunderwerbsteuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten eingeführt. Über § 3 GrEStG kommt es zu einer Steuerbefreiung beim

  • Erwerb eines Grundstücks aus dem Nachlass durch den überlebenden Lebenspartner,
  • Grundstückserwerb unter Lebenspartnern,