In seiner Sitzung am 30.09.2022 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines "Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" in einer ebenfalls vom Finanzausschuss ergänzten Fassung beschlossen (BT-Drucks. 20/3744).
Bereits der Gesetzentwurf sieht vor, die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Gas zeitlich befristet von 19 % auf 7 % zu senken. Die Senkung betrifft den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024. Die Senkung wird nun trotz Wegfalls der eigentlich im Gegenzug geplanten Gasumlage umgesetzt.
Zur temporären Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas hat das BMF bereits den Entwurf eines Anwendungserlasses veröffentlicht. Sie finden ihn in dieser Ausgabe auf S. 619. |
Ermäßigung auch für Fernwärme
In einer Sondersitzung hat der Finanzausschuss die Steuersenkung kurzfristig erweitert. Die ab dem 01.10.2022 vorgesehene Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen wird auch für Fernwärme gelten. Auch Fernwärme resultiert zu einem großen Anteil aus dem Verbrennen von Gas. Deshalb soll hier eine Gleichstellung erfolgen. Unerheblich ist dabei aber, ob die Wärmelieferung tatsächlich aus dem Verbrennen von Gas resultiert.
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