Ausgabe 42/2022
Umsatzsteuer Aktuell vom 19.10.2022
FinMin Thüringen, Erlass v. 03.05.2022 - 1040 - 22 - S 7104/1

Umsatzsteuer bei KWK-Anlagen

Wird die selbst erzeugte Wärme für unternehmensfremde Zwecke verwendet, ist eine unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG festzusetzen.

Nach dem BMF-Schreiben vom 19.09.2014 (BStBl I 2014, 1287) ist für die Bemessungsgrundlage grundsätzlich der (fiktive) Einkaufspreis für einen gleichartigen Gegenstand im Zeitpunkt des Umsatzes maßgebend.

Als Bemessungsgrundlage kommen der Fernwärmepreis (Voraussetzung ist der tatsächliche Anschluss an das Fernwärmenetz), Einkaufspreise anderer Energieträger sowie die Selbstkosten in Betracht.