Ausgabe 42/2014
Thema der Woche vom 16.10.2014

Umsatzsteuer bei Pkw-Überlassung an einen Gesellschafter-Geschäftsführer

Der XI. Senat des BFH hat entschieden, dass die private Nutzung eines Pkw des Betriebsvermögens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer eine umsatzsteuerliche Leistung der Gesellschaft ist (BFH, Urt. v. 05.06.2014 - XI R 2/12). Bezüglich der Bemessungsgrundlage ist jedoch zu differenzieren, ob ein tauschähnlicher Umsatz vorliegt oder ob die Überlassung als unentgeltliche Wertabgabe zu qualifizieren ist. Aus Vereinfachungsgründen kann in beiden Fällen auch eine Schätzung nach den Regelungen der Lohnsteuer (1-%-Regelung) vorgenommen werden.

Rechtliche Ausgangslage

  • Die Überlassung von betrieblichen Pkw an Arbeitnehmer für private Zwecke wird von der Finanzverwaltung regelmäßig als umsatzsteuerpflichtige Leistung des Arbeitgebers im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes nach § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG angesehen (zuletzt BMF-Schreiben v. 05.06.2014 - IV D 2 - S 7300/07/10002: 001, BStBl I 2014, 896; Abschn. 15.23 UStAE).