Der XI. Senat des BFH hat entschieden, dass die private Nutzung eines Pkw des Betriebsvermögens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer eine umsatzsteuerliche Leistung der Gesellschaft ist (BFH, Urt. v. 05.06.2014 - XI R 2/12). Bezüglich der Bemessungsgrundlage ist jedoch zu differenzieren, ob ein tauschähnlicher Umsatz vorliegt oder ob die Überlassung als unentgeltliche Wertabgabe zu qualifizieren ist. Aus Vereinfachungsgründen kann in beiden Fällen auch eine Schätzung nach den Regelungen der Lohnsteuer (1-%-Regelung) vorgenommen werden.
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