Ausgabe 39/2022
Umsatzsteuer Aktuell vom 28.09.2022
FG Düsseldorf, Urt. v. 04.03.2022 - 1 K 2812/19 U

Umsatzsteuerbarkeit von an einen Streamer gezahlten Donations

Freiwillige Zahlungen von Zuschauern eines Streaming-Kanals an eine Streaming-Leistungen erbringende Person (Streamer) sind steuerpflichtige Entgelte. Die Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Tolsma (Urt. v. 03.03.1994 - C-16/93), wonach bei der Tätigkeit eines Straßenmusikers, der Geldbeträge von den Passanten erhält, keine Dienstleistung gegen Entgelt vorliegt, ist insoweit nicht zu berücksichtigen. Denn die beiden Sachverhalte sind nicht miteinander vergleichbar.

FG Düsseldorf, Urt. v. 04.03.2022 - 1 K 2812/19 U

Der Kläger betrieb einen Streaming-Kanal auf der Streaming-Plattform Z. Die Zuschauer hatten die Möglichkeit, dem Kläger entweder live oder per Video dabei zuzusehen, wie er an Computer- oder Videospielen teilnahm und in unterschiedlichen Rollen das jeweilige Rollenspiel fortentwickelte. Während des Livestreams konnten die Zuschauer mit dem Kläger chatten. Durch Anklicken des Panels "Donation" (Spende) bestand die Möglichkeit, dem Kläger unabhängig von einem Abonnement Geldbeträge zukommen zu lassen.

Nach Ansicht des Finanzamts handelte es sich bei den Donations um steuerpflichtige Entgelte für die Tätigkeit des Klägers als Streamer. Der Kläger vertrat dagegen die Auffassung, dass die Donations nicht umsatzsteuerbar seien.

Die Klage war unbegründet.