Freiwillige Zahlungen von Zuschauern eines Streaming-Kanals an eine Streaming-Leistungen erbringende Person (Streamer) sind steuerpflichtige Entgelte. Die Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Tolsma (Urt. v. 03.03.1994 -
Der Kläger betrieb einen Streaming-Kanal auf der Streaming-Plattform Z. Die Zuschauer hatten die Möglichkeit, dem Kläger entweder live oder per Video dabei zuzusehen, wie er an Computer- oder Videospielen teilnahm und in unterschiedlichen Rollen das jeweilige Rollenspiel fortentwickelte. Während des Livestreams konnten die Zuschauer mit dem Kläger chatten. Durch Anklicken des Panels "Donation" (Spende) bestand die Möglichkeit, dem Kläger unabhängig von einem Abonnement Geldbeträge zukommen zu lassen.
Nach Ansicht des Finanzamts handelte es sich bei den Donations um steuerpflichtige Entgelte für die Tätigkeit des Klägers als Streamer. Der Kläger vertrat dagegen die Auffassung, dass die Donations nicht umsatzsteuerbar seien.
Die Klage war unbegründet.
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