Allgemeines
Durch Art. 15 Nr. 2 und 3 des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020,
Daneben wurde durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht vom 21.12.2021 (BGBl I 2021,
Voraussetzungen der Steuerbefreiung
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