Ausgabe 4/2014
Umsatzsteuer Aktuell vom 23.01.2014
BFH, Urt. v. 13.11.2013 - XI R 24/11

Umsatzsteuerfreie Kreditgewährung im Rahmen eines "Public-Private-Partnership-Projekts"

  1. Erbringt ein Unternehmer an ein Studentenwerk im Rahmen eines "Public-Private-Partnership-Projekts" eine Bauleistung (Werklieferung), die mit einer 20-jährigen Finanzierung des Bauvorhabens durch ihn verbunden ist, kann neben der Werklieferung eine eigenständige steuerfreie Kreditgewährung an das Studentenwerk vorliegen.
  2. Das gilt auch dann, wenn in der zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarung kein Jahreszins angegeben worden ist (entgegen Abschn. 3.11. Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UStAE).
BFH, Urt. v. 13.11.2013 - XI R 24/11

Kurzfassung

Die Klägerin betrieb ein Bauunternehmen. Sie hatte zusammen mit zwei weiteren Gesellschaftern die Objektgesellschaft (OG), an der sie 90 % der Gesellschaftsanteile hielt, gegründet. Die OG wurde in die Sanierung einer Studentenwohnanlage im Rahmen eines sog. "Public-Private-Partnership-Projekts" (PPP-Projekt) - einer vertraglichen Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Ressourcen einbringenden privatrechtlich organisierten Unternehmen zur Verwirklichung eines Projekts - eingebunden. Ziel des Projekts war die Sanierung einer aus mehreren Häusern bestehenden Studentenwohnanlage, wobei deren Träger, das Studentenwerk X, weder rechtlich als Bauauftraggeber auftreten noch selbst einen eigenen Kredit aufnehmen sollte.