Art.
13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG erfasst auch die
Aus- und Fortbildung, so dass es nicht darauf ankommt, ob sich der Privatlehrer
an Schüler oder Hochschüler wendet oder ob es sich um einen in
einen Lehr- oder Studienplan eingebetteten Unterricht handelt (Änderung
der Rechtsprechung).
Supervisionen können
als Unterrichtseinheiten, die von Privatlehrern erteilt werden und
die sich auf Schul- und Hochschulunterricht beziehen, nach Art.
13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei
sein.