Unternehmer gehen die anstehenden Steuererklärungen 2012 im betrieblichen Bereich so langsam mit den ersten Vorarbeiten an und haben dabei wie üblich bis Ende Mai oder bei Hilfe von steuerlichen Beratern bis Ende des Jahres Zeit. Die Umsatzsteuerjahreserklärung betrifft das aber nicht immer. Sie ist in einer Reihe von Fällen vorzeitig auf elektronischem Weg abzugeben. Dabei sind aktuell im Bereich der Umsatzsteuer auffallend viele Übergangsregeln, Wahlmöglichkeiten sowie Neuregelungen zu beachten, und wie gewohnt ergänzen etliche BMF-Schreiben den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE).
Nachfolgend die Grundsätze zu den Abgabefristen und den Übergangsregeln 2012/2013:
Für die Umsatzsteuerjahreserklärung 2012 sind die
amtlichen Vordruckmuster (BMF-Schreiben v. 15.06.2012 - IV D 3 -
S 7344/12/10001, BStBl I 2012,
Für die Abgabefrist der Umsatzsteuerjahreserklärung sind jedoch einige Ausnahmen zu beachten:
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