Ausgabe 46/2022
Umsatzsteuer Aktuell vom 16.11.2022
LfSt Niedersachsen, Vfg. v. 03.08.2022 - S 7100 - St 172 - 1287/2022

Umsatzsteuerliche Behandlung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

Allgemeines

Ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss (FwZ) ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss von Waldbesitzern, der den Zweck verfolgt, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen zu verbessern, insbesondere die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzsplitterung, des unzureichenden Waldaufschlusses oder anderer Strukturmängel zu überwinden (§ 16 BWaldG).

Umfang des Unternehmens

Ist der FwZ nach § 18 BWaldG anerkannt und hat er die Rechtsform eines Vereins, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Verein i.S.v. § 22 BGB. Aus der Zweckbestimmung und den satzungsmäßigen Aufgaben (§§ 16 bis 18 BWaldG) folgt, dass der FwZ im konkreten wirtschaftlichen Interesse seiner Mitglieder handelt und deshalb regelmäßig insgesamt unternehmerisch tätig ist. Etwas anderes gilt nur, soweit der FwZ in einem abgrenzbaren Teilbereich lediglich allgemeine Interessen seiner Mitglieder wahrnimmt und es sich hierbei nicht nur um eine mittelbare Folge der Förderung der konkreten wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder handelt (BFH, Urt. v. 18.06.2009 - V R 77/07).

Leistungen und Bemessungsgrundlage