Ausgabe 20/2017
Thema der Woche vom 16.05.2017
FG Düsseldorf, Urt. v. 19.02.2016 - 5 K 1904/14 U

Umsatzsteuerliche Organschaft: Wie sieht die wirtschaftliche Eingliederung aus?

Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft). Sofern die drei Eingliederungsmerkmale vorliegen, liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor. Alle Merkmale stellen die Praxis vor Probleme. Bislang machte das Merkmal der wirtschaftlichen Eingliederung die wenigsten Schwierigkeiten. Diese Eingliederungsvoraussetzung muss zudem am wenigsten stark ausgeprägt sein. Die Entscheidung zeigt aber auch auf, welche Risiken sich bei kleineren Organkreisen, die durch ein Einzelunternehmen geprägt sind, ergeben können.

FG Düsseldorf, Urt. v. 19.02.2016 - 5 K 1904/14 U

Ausgangslage

Der Kläger des Ausgangsverfahrens war ein freiberuflich tätiger Rechtsanwalt. Neben seiner Tätigkeit als Anwalt war er allein an einer Immobilienverwaltungs-GmbH beteiligt, deren alleiniger Geschäftsführer er auch war. In seinem gemeinsam mit seiner Ehefrau bewohnten Haus vermietete er die ehemalige Einliegerwohnung und die dazugehörenden Nebenräume mit einer Geschäftsfläche von ca. 60 m