Die von Alt-Arbeitgebern an Transfergesellschaften gezahlten Remanenzkosten sind Entgelt für eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung der Transfergesellschaft an die Alt-Arbeitgeber. Dagegen gehören Abfindungen als durchlaufende Posten nicht zum Entgelt.
Kurzfassung
Die Klägerin, eine GmbH, betreibt für Unternehmen, die Arbeitsplätze abbauen müssen, Transfergesellschaften i.S.d.
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