Ausgabe 16/2019
Thema der Woche vom 16.04.2019
BMF-Schreiben v. 08.04.2019 - III C 1 - S 7050/19/10001 :002

Umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen aus dem Brexit

Die steuerlichen Konsequenzen eines Brexits können erheblich sein. Das Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union vom 25.03.2019 (BGBl I 2019, 357) soll vor allem dazu beitragen, den deutschen Finanzmarkt nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU stabil und funktionsfähig zu halten. Es zielt darauf ab, unerwünschte Rechtsfolgen und Nachteile für Unternehmen im Finanzsektor zu vermeiden und steuerliche Rechtssicherheit zu schaffen. Durch das Gesetz werden u.a. das Einkommensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz geändert. Änderungen für die Umsatzsteuer wurden jedoch nicht beschlossen. Für die Umsatzsteuer sind anscheinend keine unmittelbaren gesetzlichen Änderungen vorgesehen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Brexit in der Umsatzsteuer folgenlos bleibt. Vielmehr besteht nach Ansicht des Gesetzgebers keine Veranlassung dazu, die umsatzsteuerliche Rechtslage an einen ggf. unkontrollierten Austritt des Vereinigten Königreichs anzupassen. Mit dem vorliegenden BMF-Schreiben werden die Konsequenzen eines Brexits ohne entsprechendes Austrittsabkommen aufgezeigt.

BMF-Schreiben v. 08.04.2019 - III C 1 - S 7050/19/10001 :002

Auswirkungen des Brexits auf das Umsatzsteuergesetz