Ausgabe 19/2012
Gesetzgebung vom 10.05.2012

Umsetzung des Steuerabkommens mit der Schweiz

Am 25.04.2012 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Steuerabkommens mit der Schweiz beschlossen und damit auf den parlamentarischen Weg gebracht.

Die intensiven langjährigen Bemühungen, die deutschen Steueransprüche gegenüber deutschen Steuerpflichtigen mit Vermögensanlagen in der Schweiz in der Vergangenheit umfassend durchzusetzen, hatten bislang keinen hinreichenden Erfolg. Für Deutschland besteht keine Möglichkeit, durch einseitige Maßnahmen eine nachhaltige Lösung dieses Problems herbeizuführen.

Dies soll zukünftig das mit der Schweiz ausgehandelte und kürzlich nochmals nachgebesserte Steuerabkommen verhindern. Das Steuerabkommen und das Ergänzungsprotokoll bedürfen in beiden Vertragsstaaten noch der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften - in Deutschland also des Bundestags und des Bundesrats -, damit das Steuerabkommen in seiner geänderten Fassung in Kraft treten und ab dem 01.01.2013 angewendet werden kann. Die Bundesregierung erwartet, dass das Steuerabkommen mehr als 10 Mrd. ı in die Kassen von Bund und Ländern spülen könnte.

Das Abkommen sieht die folgenden Eckpunkte vor: