Ausgabe 48/2009
Thema der Woche vom 26.11.2009

Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben: Neues Gesetzesvorhaben im Überblick

Der Referentenentwurf des BMF zum Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen sieht Anpassungen an die aktuelle EuGH-Rechtsprechung und Neuregelungen im Hinblick auf die Mehrwertsteuer-Richtlinie vor. Nachfolgend die wichtigsten zehn Eckpunkte als Checkliste für die Praxis.

1. Riester-Altersvorsorge

Bei der privaten Altersvorsorge sind drei Änderungen vorgesehen:

  1. Die Förderung wird auf Personen im EU- und EWR-Ausland unabhängig von ihrer (un-)beschränkten Steuerpflicht ausgeweitet, die in einem gesetzlichen inländischen Alterssicherungssystem pflichtversichert sind.
  2. Auf die Rückforderung der steuerlichen Riester-Förderung wird verzichtet, wenn der Zulageberechtigte ins EU- bzw. EWR-Ausland verzieht und die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht endet. Eine Rückforderung erfolgt nur noch, wenn sich der Wohnsitz in einem Drittstaat befindet, die Zulageberechtigung endet oder die Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags begonnen hat.
  3. Wohn-Riester gibt es auch für Immobilien im EU- und EWR-Ausland. Weiterhin erforderlich bleibt aber, dass die durch Wohn-Riester begünstigte Wohnung die Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellt, so dass Ferienhäuser im Ausland auch künftig von der Förderung ausgeschlossen sind.

2. Rentenbesteuerung