Ausgabe 42/2010
Thema der Woche vom 21.10.2010

Umstellung von der Lohnsteuerkarte auf ELStAM - Änderungen im Übergangszeitraum 2011

Das BMF erläutert mit Schreiben vom 05.10.2010 - IV C 5 - S 2363/07/0002-03 auf 13 Seiten den Lohnsteuerabzug in 2011 und die Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Hinsichtlich des Übergangszeitraums 2011 wird dabei auch auf Änderungen verwiesen, die erst noch über das Jahressteuergesetz "JStG" 2010 (§ 52b EStG -E) in Kraft treten sollen. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte, die in der Praxis vor allem vom Lohnbüro zu beachten sind.

Umstellungsbedarf

Hintergrund für den aktuellen Umstellungsbedarf ist vor allem der Wechsel der Zuständigkeit von den Gemeinden zu den Finanzämtern und die nunmehr entstandene zeitliche Dreiteilung:

  1. Bis Ende 2010 haben die Gemeinden nach § 39 Abs. 1 EStG die Lohnsteuerkarten mit den Besteuerungsmerkmalen für 2010 auszustellen und sie dem Arbeitnehmer zu übermitteln. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den auf der Vorderseite der Karte bescheinigten Lohnsteuerabzugsmerkmalen durchzuführen und diese im Lohnkonto aufzuzeichnen.
  2. Das ab 01.01.