Ausgabe 2/2015
Gesetzgebung vom 08.01.2015

Umstrittene Mautgesetze sollen ab 2016 gelten

Nach vielen Diskussionen im Vorfeld hat die schwarz-rote Bundesregierung kurz vor Weihnachten die umstrittenen Mautgesetze auf den Weg gebracht. Nach dem bereits im Koalitionsvertrag vorgesehenen Vorhaben sollen Pkw-Fahrer auf deutschen Straßen ab 2016 Maut zahlen. Die Maut ist im "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen" geregelt.

Gleichzeitig hat die Bundesregierung den "Entwurf eines Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes" zu Entlastungen bei der Kfz-Steuer eingebracht. Sie sollen dafür sorgen, dass für inländische Fahrer keine Mehrbelastung entsteht. Letztlich soll die Maut damit nur ausländische Nutzer deutscher Straßen treffen. Die Einführung der Pkw-Maut steht deshalb im Verdacht, Ausländer zu diskriminieren, und wird von der EU kritisch beäugt. In letzter Minute wurden alle Bezüge der beiden Gesetzestexte aufeinander gestrichen. Damit soll zumindest formal der Eindruck eines Zusammenhangs vermieden werden.

Wie funktioniert die Maut?

Fahrer von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen sollen für das Autobahn- und Bundesstraßennetz ab 2016 eine Maut zahlen. Zahlungspflichtig sollen neben Pkws auch Wohnmobile sein. Insbesondere Motorräder, Elektroautos, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sollen mautfrei sein.