Ausgabe 10/2015
Thema der Woche vom 05.03.2015

Unbeschränkter Betriebsausgabenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer

Immer wieder ist die Thematik des häuslichen Arbeitszimmers in der Einkommensteuer Gegenstand unterschiedlichster Streitfälle. In einer aktuellen Entscheidung vom 11.11.2014 - VIII R 3/12 hat sich der BFH nun zu zwei zentralen Punkten geäußert: Zum einen zur Frage des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit, zum anderen zur Berechnung des Anteils der abziehbaren Kosten.

Zum Ausgangsfall

Der Kläger wurde gemeinsam mit seiner Ehefrau im Streitjahr 2007 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Bis zu seiner Pensionierung Ende März 2007 war er als Ingenieur tätig. Ein schreibtischgebundenes Arbeiten im Rahmen des Dienstverhältnisses war wegen seines Einsatzes an verschiedenen Baustellen nicht erforderlich. Ab dem 01.04.2007 erhielt er von seinem Dienstherrn Versorgungsbezüge. Außerdem erzielte er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer Eigentumswohnung, die je zur Hälfte ihm und seiner Ehefrau zugerechnet wurden. Zusätzliche Einkünfte aus Kapitalvermögen führten nach Abzug des Werbungskosten-Pauschbetrags und des Sparer-Freibetrags nicht zu steuerpflichtigen Einkünften.