Die mittelständische Wirtschaft soll von Bürokratie entlastet werden. Dieses Ziel verfolgt die Bundesregierung mit dem "Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz" (BEG II), über das der Deutsche Bundestag bereits im Oktober 2016 erstmals beraten hat. Nachdem die weiteren Beratungen mehrfach verschoben worden und das Gesetz fast schon vom Radar verschwunden war, hat es der Deutsche Bundestag am 30.03.2017 in zweiter und dritter Lesung mit einigen Änderungen und Ergänzungen dann doch verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
Durch das BEG II sollen vor allem solche Unternehmen entlastet werden, die typischerweise am meisten von Bürokratie belastet sind: kleine Betriebe mit zwei bis drei Mitarbeitern, z.B. Handwerksbetriebe. Vorgesehen sind Anpassungen im Sozialgesetzbuch sowie im Steuerrecht. Viele der Änderungen gelten bereits ab Anfang 2017. Mit dem BEG II soll an das erste Bürokratieentlastungsgesetz (BEG I) vom 28.07.2015 (BGBl I 2015,
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