Ausgabe 14/2022
Verfahrensrecht Aktuell vom 06.04.2022
BFH, Beschl. v. 21.12.2021 - VII R 21/19

Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch eine BZSt-Online-Anfrage

  1. Die für eine Verjährungsunterbrechung nach § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 AO erforderliche Außenwirkung liegt auch dann vor, wenn die Finanzbehörde durch eine BZSt-Online-Anfrage direkt auf die IdNr.-Datenbank zugreift.
  2. Zuständigkeitsmängel hindern die Unterbrechungswirkung einer Ermittlungsmaßnahme nicht. Ob die Finanzbehörde, welche die Maßnahme durchgeführt hat, örtlich zuständig war, hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Maßnahme in Bezug auf die Verjährungsunterbrechung.
BFH, Beschl. v. 21.12.2021 - VII R 21/19

Streitig war, ob entgegen der Feststellung im streitgegenständlichen Abrechnungsbescheid vom 13.06.2016 rückständige Steuern und Nebenleistungen durch Zahlungsverjährung erloschen sind. Laut Abrechnungsbescheid wurde die Verjährungsfrist, die grundsätzlich am 31.12.2015 abgelaufen wäre, am 01.12.2015 durch eine Online-Wohnsitzanfrage beim BZSt unterbrochen.

Diese Auffassung teilte der BFH.