Unternehmensteuerreform
2008 vom Bundestag verabschiedet
Der Bundestag hat am 25.05.2007 die Unternehmensteuerreform
2008 verabschiedet. Die abschließende Beratung im Bundesrat ist
bis zum 06.07.2007 vorgesehen. Die Zustimmung des Bundesrats gilt
als sicher. Die Reform enthält insbesondere folgende Maßnahmen:
Körperschaftsteuer
Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf
15 %
anteilige bzw. vollständige
Kürzung des Verlustausgleichspotentials beim Erwerb bzw. bei der
Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Kapitalgesellschaften
(neue Mantelkauf-Regelung)
Wegfall der Bestimmungen
für die Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei gleichzeitiger Einführung
einer Zinsschranke (siehe Personenunternehmen)
Einkommensteuer
Gewinnthesaurierung für Bilanzierende mit einem Einkommensteuersatz
von 28,25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (bei Beibehaltung der
Gewerbesteueranrechnung) mit Nachversteuerung entnommener Gewinne
mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 %
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