Ausgabe 22/2007
Gesetzgebung vom 31.05.2007

Unternehmensteuerreform 2008 vom Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat am 25.05.2007 die Unternehmensteuerreform 2008 verabschiedet. Die abschließende Beratung im Bundesrat ist bis zum 06.07.2007 vorgesehen. Die Zustimmung des Bundesrats gilt als sicher. Die Reform enthält insbesondere folgende Maßnahmen:

Körperschaftsteuer

  • Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 %
  • anteilige bzw. vollständige Kürzung des Verlustausgleichspotentials beim Erwerb bzw. bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Kapitalgesellschaften (neue Mantelkauf-Regelung)
  • Wegfall der Bestimmungen für die Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei gleichzeitiger Einführung einer Zinsschranke (siehe Personenunternehmen)

Einkommensteuer

  • Gewinnthesaurierung für Bilanzierende mit einem Einkommensteuersatz von 28,25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (bei Beibehaltung der Gewerbesteueranrechnung) mit Nachversteuerung entnommener Gewinne mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 %