Ausgabe 45/2012
Thema der Woche vom 08.11.2012

Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen via Internet

Der BFH hat mit einem im Mai 2012 veröffentlichten Urteil klargestellt, dass beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über eine Onlineauktion bzw. Internetplattform wie eBay eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerbare Tätigkeit vorliegen kann (BFH, Urt. v. 26.04.2012 - V R 2/11, BStBl II 2012, 634).

Zur Unternehmereigenschaft beim Onlineverkauf von Gegenständen über das Internet hat der BFH drei Grundsätze aufgestellt:

  1. Der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über eine Internetplattform kann eine der Umsatzsteuer unterliegende nachhaltige unternehmerische Tätigkeit sein.
  2. Die Beurteilung einer unternehmerischen Tätigkeit als nachhaltig hängt nicht von einer bereits beim Einkauf vorhandenen Wiederverkaufsabsicht ab.
  3. Bei der laufenden Veräußerung von Gegenständen in erheblichem Umfang liegt keine nur private Vermögensverwaltung vor, wenn der Verkäufer aktive Schritte zum Vertrieb der Gegenstände unternimmt, indem er sich ähnlicher Mittel bedient wie ein Händler i.S.v. Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG.