Ausgabe 22/2014
Umsatzsteuer Aktuell vom 29.05.2014
BFH, Beschl. v. 11.03.2014 - V B 30/13, NV

Unternehmereigenschaft: Bindungswirkung des Sozial- bzw. Arbeitsrechts

Die Beurteilung einer Tätigkeit nach sozialversicherungsrechtlichen oder nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen in sozial- oder arbeitsrechtlichen Entscheidungen entfaltet keine Bindungswirkung für die Beurteilung der umsatzsteuerrechtlichen Unternehmereigenschaft im finanzgerichtlichen Verfahren

BFH, Beschl. v. 11.03.2014 - V B 30/13, NV

Kurzfassung

Der BFH hat eine Nichtzulassungsbeschwerde zu der Frage, ob eine Divergenz zwischen arbeits- bzw. sozialrechtlicher und umsatzsteuerrechtlicher Selbständigkeit besteht, zurückgewiesen. Die Frage, ob jemand Unternehmer ist, richtet sich für die Umsatzsteuer nach § 2 Abs. 1 . Gerichtliche Entscheidungen im Arbeitsgerichts- oder Sozialgerichtsverfahren binden die FG nicht. Über die Unternehmereigenschaft ist im finanzgerichtlichen Verfahren eigenständig zu entscheiden. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH.