Die Beurteilung einer Tätigkeit nach sozialversicherungsrechtlichen oder nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen in sozial- oder arbeitsrechtlichen Entscheidungen entfaltet keine Bindungswirkung für die Beurteilung der umsatzsteuerrechtlichen Unternehmereigenschaft im finanzgerichtlichen Verfahren
Kurzfassung
Der BFH hat eine Nichtzulassungsbeschwerde zu der Frage, ob eine Divergenz zwischen arbeits- bzw. sozialrechtlicher und umsatzsteuerrechtlicher Selbständigkeit besteht, zurückgewiesen. Die Frage, ob jemand Unternehmer ist, richtet sich für die Umsatzsteuer nach § 2 Abs. 1 . Gerichtliche Entscheidungen im Arbeitsgerichts- oder Sozialgerichtsverfahren binden die FG nicht. Über die Unternehmereigenschaft ist im finanzgerichtlichen Verfahren eigenständig zu entscheiden. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH.
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