Ausgabe 31/2013
Thema der Woche vom 01.08.2013

Unzulässige Doppelbelastung aus Grunderwerb- und Umsatzsteuer für Empfänger von Bauerrichtungsleistungen

Das FG Niedersachsen hat in seinen am 17.07.2013 veröffentlichten Urteilen vom 20.03.2013 - 7 K 223/10, 7 K 224/10 (erneut) die Auffassung vertreten, dass ein Bauerrichtungs- bzw. Werkvertrag regelmäßig nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen sollte, sofern der Kaufvertrag im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks abgeschlossen wird und für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst.

Beim BFH ist unter dem Az. II R 22/13 bereits die Revision der Verwaltung anhängig. Der BFH wird erneut darüber zu urteilen haben, ob in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer neben dem Kaufpreis für Grund und Boden auch die Gebäudeerrichtungskosten einzubeziehen sind (einheitliches Vertragswerk) und ob eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darin zu sehen ist, dass künftige Bauerrichtungskosten, die der Umsatzsteuer unterliegen, zusätzlich der Grunderwerbsteuer unterworfen werden.

Rechtsprechung des BFH

Der II. Senat des BFH hatte bereits mit Urteil vom 27.09.2012 - (BStBl II 2013, ) klargestellt, dass gegen seine ständige Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht keine Bedenken nach EU- und Verfassungsrecht bestehen. Er sah hierin auch keinen Widerspruch zur Rechtsprechung der Umsatzsteuersenate des BFH.