Das FG Niedersachsen hat in seinen am 17.07.2013 veröffentlichten Urteilen vom 20.03.2013 - 7 K 223/10, 7 K 224/10 (erneut) die Auffassung vertreten, dass ein Bauerrichtungs- bzw. Werkvertrag regelmäßig nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen sollte, sofern der Kaufvertrag im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks abgeschlossen wird und für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst.
Beim BFH ist unter dem Az.
Der II. Senat des BFH hatte bereits mit Urteil vom 27.09.2012 - (BStBl II 2013, ) klargestellt, dass gegen seine ständige Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht keine Bedenken nach EU- und Verfassungsrecht bestehen. Er sah hierin auch keinen Widerspruch zur Rechtsprechung der Umsatzsteuersenate des BFH.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|