Unzulässigkeit
der Richtervorlage zum Verlustvortrag beim Mantelkauf
Mit Beschluss vom 08.10.2008 - I R 95/04 wollte der I. Senat
des BFH vom BVerfG die Frage klären lassen, ob § 54 Abs. 6KStG i.d.F.
des Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses
zur gesetzlichen Rentenversicherung vom 19.12.1997 (BGBl I 1997,
3121) insoweit gegen Art. 3 Abs. 1GG verstößt, als § 8 Abs.
4KStG 1996 i.d.F. des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform
vom 29.10.1997 (BGBl I 1997, 2590) für Körperschaften, die ihre
wirtschaftliche Identität - gemessen an den Maßstäben der Neuregelung
- vor dem 01.01.1997 verloren haben, bereits 1997 anzuwenden ist,
dagegen für Körperschaften, die ihre wirtschaftliche Identität
erstmals im Jahr 1997 vor dem 06.08. verloren haben, erst im Jahr
1998.
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