Ausgabe 15/2020
Thema der Woche vom 08.04.2020
BFH, Urt. v. 29.10.2019 - IX R 10/18

Veräußerung von Champions-League- Tickets ist steuerpflichtig

Tickets für internationale Fußballturniere sind limitiert und entsprechend hoch können dann Preise auf dem Zweitmarkt für diese ausfallen. Für den Verkäufer kann sich hieraus ein nennenswerter Veräußerungsgewinn ergeben. In einem aktuellen Urteil vor dem BFH ging es um die Frage, ob der Gewinn aus der Veräußerung von Tickets für das Finale der UEFA Champions League als steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG angesehen werden kann. Zentral ging es dabei um die Frage, ob die Eintrittsberechtigung für eine solche Veranstaltung noch zu den Gegenständen des täglichen Gebrauchs gehören kann.

BFH, Urt. v. 29.10.2019 - IX R 10/18

Rechtlicher Rahmen

  • § 23 EStG erfasst Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, die keiner anderen Einkunftsart zuzuordnen sind. Hauptsächlich bekannt ist die Norm im Bereich der Veräußerung von Grundstücken und entsprechenden Rechten im Rahmen des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.
  • Nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG können auch Veräußerungsgewinne von anderen Wirtschaftsgütern erfasst werden, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Ausgenommen hiervon sind nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG jedoch Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Bedarfs.

Der Urteilsfall