Tickets für internationale Fußballturniere sind limitiert und entsprechend hoch können dann Preise auf dem Zweitmarkt für diese ausfallen. Für den Verkäufer kann sich hieraus ein nennenswerter Veräußerungsgewinn ergeben. In einem aktuellen Urteil vor dem BFH ging es um die Frage, ob der Gewinn aus der Veräußerung von Tickets für das Finale der UEFA Champions League als steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG angesehen werden kann. Zentral ging es dabei um die Frage, ob die Eintrittsberechtigung für eine solche Veranstaltung noch zu den Gegenständen des täglichen Gebrauchs gehören kann.
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