Ausgabe 16/2009
Thema der Woche vom 16.04.2009

Verbesserte Förderung für Familien mit Kindern

Eltern erhalten seit Januar 2009 nicht nur mehr Kindergeld und höhere Steuerfreibeträge für ihre Kinder. Vielmehr gibt es darüber hinaus eine Reihe weiterer gesetzlicher Änderungen über Schulgeld, Riester-Bonus bis hin zur Wohnungsbauprämie.

Nachfolgend ein Überblick der aktuellen Neuregelungen:

Seit 01.01.2009 stärkt das Familienleistungsgesetz private Haushalte, vereinfacht steuerliche Vorschriften und stärkt Familien mit Kindern.

  • Das Kindergeld ist für das erste und zweite Kind um jeweils 10 ı monatlich auf 164 ı, für das dritte um 16 ı auf 170 ı und ab dem vierten Kind um 16 ı auf 195 ı gestiegen.

    Hinweis: Allein die Anhebung des Kindergeldes zieht aber nicht einen neuen Kindergeldbescheid gem. § 70 Abs. 2 Satz 2 EStG nach sich. Denn die geänderte Kindergeldfestsetzung wird durch die Auszahlung des höheren Betrags bekanntgegeben.

  • Der Kinderfreibetrag ist um 192 ı auf 3.840 ı gestiegen. Insgesamt erhöhen sich die Freibeträge für jedes Kind von 5.808 ı auf 6.024 ı. Der Kinderfreibetrag wirkt sich im Lohnsteuerabzugsverfahren zwar nicht auf die Höhe der Lohnsteuer, wohl aber auf die Höhe der Annexsteuern (Solidaritätszuschlag, Lohnkirchensteuer) aus, und zwar ab einem zu versteuernden Einkommen der Eltern von 55.000 ı.

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