Eltern erhalten seit Januar 2009 nicht nur mehr Kindergeld und höhere Steuerfreibeträge für ihre Kinder. Vielmehr gibt es darüber hinaus eine Reihe weiterer gesetzlicher Änderungen über Schulgeld, Riester-Bonus bis hin zur Wohnungsbauprämie.
Seit 01.01.2009 stärkt das Familienleistungsgesetz private Haushalte, vereinfacht steuerliche Vorschriften und stärkt Familien mit Kindern.
Hinweis: Allein die Anhebung des Kindergeldes zieht aber nicht einen neuen Kindergeldbescheid gem. § 70 Abs. 2 Satz 2 EStG nach sich. Denn die geänderte Kindergeldfestsetzung wird durch die Auszahlung des höheren Betrags bekanntgegeben.
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