Ausgabe 50/2006
Gesetzgebung vom 14.12.2006

Verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten ab 2007

Die Bundesregierung strebt bereits rückwirkend zum 01.01.2007 verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige und gemeinnützige Stiftungen an. Im Einzelnen ist Folgendes geplant:

  • Einführung eines neuen Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich in Höhe von 300 ı - Voraussetzung: Abzug kann geltend machen, wer monatlich 20 Zeitstunden im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen betreut (z.B. bei AWO/DRK);
  • Anhebung der sog. steuerfreien Übungsleiterpauschale von 1.848 ı auf 2.100 ı;
  • Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5 %/10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG) auf 20 %;
  • verbesserter Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine;
  • Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften von insgesamt 30.678 ı auf 35.000 ı Einnahmen im Jahr (ebenso Anhebung der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen);
  • Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Vermögensstockspenden, § 10b Abs. 1a EStG) von 307.000 ı auf 750.000 ı;